Am 1. Oktober 2026 ist in eine Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die durch das Königliche Dekret 518/2026 verabschiedete Neuerung der Generaldirektion für Verkehr (DGT) stuft Fußgänger nun ausdrücklich als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer ein.
Fahrer müssen an Zebrastreifen die Geschwindigkeit drosseln und bei Bedarf anhalten. Zudem haben Fußgänger Vorrang, wenn Fahrzeuge in Straßen einbiegen oder sich in verkehrsberuhigten Bereichen mit gemeinsamer Fläche befinden. Gelbe Blinklichter sind nun untersagt.
Verstöße gegen den Vorrang an markierten Übergängen gelten als schwere Vergehen und ziehen Bußgelder von 200 Euro sowie Punktabzüge nach sich. Gleichzeitig erkennt die Reform sichere Schulwege rechtlich an und verpflichtet Fußgänger zur Nutzung naher Zebrastreifen.