Spanien: Stimmrecht für Tausende vorerst ausgesetzt

Der Oberste Gerichtshof stoppt vorläufig das Wahlrecht für nach dem neuen Gedenkgesetz eingebürgerte Spanier bis zum Urteil 2026.

Die Dritte Kammer des spanischen Obersten Gerichtshofs hat die vorläufige Aussetzung des Stimmrechts für tausende eingebürgerte Spanier angeordnet. Die Entscheidung folgt auf Klagen von Vox und Iustitia Europa gegen einen Beschluss der Wahlbehörde JEC.

Hintergrund ist das Gesetz zum demokratischen Gedenken von 2022, das Nachkommen von Exilanten der Franco-Ära die Staatsbürgerschaft ermöglicht. Die JEC hatte sich zuvor für unzuständig erklärt, die wahlrechtlichen Folgen dieser Einbürgerungen zu prüfen.

Das Gericht unter Berichterstatter Antonio Narváez beriet vier Stunden über die Maßnahme, gegen die Richterin Alicia Millán stimmte. Ein endgültiges Urteil zur wahlrechtlichen Tragweite des Gesetzes wird für Dezember 2026 durch die sechs Richter erwartet.


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