Neue Transparenzregeln für Arbeitsverträge

Der Ministerrat setzt eine EU-Richtlinie um, die detaillierte Angaben zu Gehalt, Arbeitszeiten und Algorithmen in Verträgen vorschreibt.

Der Ministerrat hat ein Dekret zur Verbesserung der Transparenz in Arbeitsverträgen verabschiedet. Die Neuregelung setzt eine -Richtlinie um und fordert detaillierte Angaben zu Grundgehalt, Zulagen, Zahlungsmodalitäten sowie zur Verteilung der Arbeitszeit.

Unternehmen müssen nun Algorithmen offenlegen, die Entscheidungen über Arbeitsbedingungen oder Kündigungen beeinflussen. Zudem müssen Probezeiten über sechs Monate hinaus begründet werden. Bestehende Mitarbeiter können fehlende Infos binnen 30 Tagen einfordern.

Die Reform stärkt die Arbeitnehmerrechte durch präzise Informationspflichten. Auf Wunsch von Arbeitgebern und KMU gilt eine Übergangsfrist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt BOE, um die neuen Anforderungen rechtssicher in Betrieben umzusetzen.


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