Pfefferspray in Spanien: Regeln und Zulassung

In Spanien ist der Erwerb zugelassener Pfeffersprays ab 18 Jahren erlaubt, sofern der Einsatz verhältnismäßig zur Selbstverteidigung erfolgt.

In Spanien gilt Pfefferspray als nicht-tödliche Waffe, deren Verkauf an Personen über 18 Jahren gegen Vorlage des DNI erlaubt ist. Jüngst wurde die Abgeordnete Ana Vázquez aus dem Kongress verwiesen, nachdem sie ein solches Spray im Plenarsaal präsentiert hatte.

Die Zulassung spezifischer Modelle mit dem Wirkstoff Oleoresin Capsicum obliegt dem Gesundheitsministerium. Aktuell sind 18 Modelle, darunter der Bestseller Fito Defensa 50, legal in Waffenläden erhältlich, während Käufe über Amazon oft rechtliche Folgen haben.

Der Einsatz zur Selbstverteidigung muss stets verhältnismäßig sein und ist in Menschenmengen untersagt. Die Wirkung umfasst temporäre Blindheit sowie Atemnot. Neben dem Schutz vor Angriffen dient es auch der Abwehr von gefährlichen Hunden oder Bären.


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