Die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs Spaniens hat die Minister für Justiz und Äußeres angewiesen, bis zum 28. Oktober 2026 eine Liste von 163.000 Personen vorzulegen. Diese sind vom Enkelgesetz betroffen, ihr Wahlrecht ist derzeit jedoch ausgesetzt.
Bisher wurden laut Behördenberichten erst 31.390 Fälle geprüft und 91 Exil-Zertifikate ausgestellt. Trotz der Übermittlung digitalisierter Daten droht den Ministern und nun ein Zwangsgeld von 1.000 Euro, falls die Frist nicht eingehalten wird.
Die Entscheidung ist vor den Wahlen am 29. November 2026 von hoher Relevanz. Nachdem das Verfassungsgericht eine Beschwerde des Bürgerbeauftragten abwies, wies die Regierung die Konsulate erneut an, die notwendigen Dokumente für die Wahlbehörde zu liefern.