Spanien: Wahlrecht für Enkel-Gesetz-Erben ruht

Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Aussetzung des Wahlrechts für nach dem Enkelgesetz eingebürgerte Personen bei der Wahl im November.

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die vorsorgliche Aussetzung des Wahlrechts für Personen bestätigt, die durch das eingebürgert wurden. Die vierte Kammer wies den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Sperre für die Wahl am 29. November ab.

Betroffen sind Nachkommen von Exilierten, die ihre Staatsbürgerschaft über das Gesetz zum demokratischen Gedenken erhielten. Während Innenminister die Entscheidung kritisierte, feiert die Volkspartei PP das Urteil als Grenze für die Regierung.

Die bezeichnete den Beschluss als Empörung, während Vox von Gerechtigkeit sprach. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Maßnahme endgültig ist. PP-Generalsekretär Miguel Tellado betonte indes in sozialen Medien, dass der Rechtsstaat triumphiert habe.


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