Der spanische Rechnungshof hat das Amnestiegesetz auf das Verfahren zum katalanischen Unabhängigkeitsprozess angewendet. Infolgedessen wurden , , sowie Dutzende weitere Unabhängigkeitsbefürworter offiziell freigesprochen.
Den Betroffenen wurde die Veruntreuung öffentlicher Gelder für Auslandsaktivitäten und das Referendum vom 1. Oktober vorgeworfen. Die Richterin Elena Hernáez ordnete nun an, dass die hinterlegten 4,3 Millionen Euro nicht an den Staat zurückgezahlt werden müssen.
Trotz Einwänden der Sociedad Civil Catalana bestätigte das Gericht, dass keine EU-Gelder betroffen waren. Dies entspricht der Einschätzung des EuGH und der Generalitat, womit die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Amnestie voll erfüllt sind.