Urteil: Mercadona darf Erdmandelmilch frisch nennen

Spaniens Oberster Gerichtshof bestätigt, dass pasteurisierte Erdmandelmilch trotz Hitzebehandlung als Frischware deklariert werden darf.

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Revisionen von Món Orxata gegen Mercadona, Lactalis Puleva und Horchata Panach abgewiesen. Das Urteil vom 9. September 2026 bestätigt eine Entscheidung des Gerichts in Valencia zur Bezeichnung der Hacendado-Erdmandelmilch.

Die Richter entschieden, dass die Kennzeichnung pasteurisierter Erdmandelmilch als „fresca“ (frisch) keine unlautere Täuschung darstellt. Laut Real Decreto 367/2005 fallen gekühlte Produkte unter Frischwaren, sofern sie bei maximal fünf Grad gelagert werden.

Món Orxata muss nun die Prozesskosten tragen. Das Gericht stellte klar, dass Pasteurisierung mit dem Begriff „frisch“ vereinbar ist und Durchschnittsverbraucher nicht fälschlich annehmen, es handele sich um unbehandelte, natürliche Erdmandelmilch aus Alboraia.


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