Spanien: Dekret zur Mietvertragsverlängerung

Ein neues königliches Dekret sieht die automatische Verlängerung von Mietverträgen und Entschädigungen bei Kündigung durch Vermieter vor.

Die spanische Zeitung EL MUNDO hat Einblick in ein königliches Dekret zur automatischen Mietvertragsverlängerung erhalten, das am 29. September 2026 vom Ministerrat verabschiedet wurde. Das von Félix Bolaños unterzeichnete Dokument liegt nun dem Parlament vor.

Die Neuregelung sieht vor, dass sich Verträge automatisch um fünf oder sieben Jahre verlängern, sofern keine Kündigung erfolgt. Vermieter müssen künftig eine Frist von sechs Monaten einhalten und bei Nichtverlängerung eine Entschädigung an Mieter leisten.

Diese Entschädigung umfasst mindestens zwölf Monatsmieten einer vergleichbaren Wohnung. Die Abstimmung über das Dekret im Kongress ist für Freitag, den 2. Oktober 2026, angesetzt. Bereits kommunizierte Kündigungen bleiben von der neuen Regelung unberührt.


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